Eintrittspreise


Eintrittspreise

Einzelkarten

Erwachsene 4,00€
Erm. Erwachsene (a-f) 2,00€
Kinder und Jugendliche 2,00€
Familientageskarte (g) 8,00€
erm. Familientageskarte (a-f) 4,00€
Abendtarif ab 18:00 Uhr 1,50€

Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres haben freien Eintritt.

Zehnerkarten

Erwachsene 30,00€
Erm. Erwachsene (a-f) 15,00€
Kinder und Jugendliche 15,00€

Saisonkarten

Erwachsene 60,00€
Erm. Erwachsene (a-f) 30,00€
Kinder und Jugendliche 30,00€
erm. Kinder und Jugendliche (c-e) 15,00€
Familientageskarte (g) 80,00€
erm. Familientageskarte (a-f) 40,00€

Tages- und Zehnerkarten sind an der Tageskasse erhältlich.

Saisonkarten werden nur im Foyer des Rathauses ausgegeben. Saisonkarten sind nur gültig mit Lichtbild. Die Verlängerung von Saison- karten ist 3 mal nur im Foyer des Rathauses möglich.


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Hier ein Auszug aus der Gebührenordnung: §3 (1) Eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50% erhalten Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • a) Schüler/innen und Studierende bis zu einem Alter von 25 J.
  • b) Wehr-, Zivil- und Ersatzdienstleistende
  • c) Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (GdB 50)
  • d) Bezieher von Arbeitslosengeld.
  • e) Beziehende von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • f) Bei erm. Familien und Erwachsenenkarten gilt §3 (Schüler, Studierende u. Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch Anspruch auf Kindergeld haben)
  • Bei erm. Kinder- und Jugendkarten gilt nur §3 Abs. 1 Ziffer c)-e)
  • g) Besonderheit bei Familienkarten: eine Familie bestehend aus zwei Elternteilen und min. einem Kind unter 18 Jahren oder einem Jugendlichen bis 25 Jahren im Kindergeldbezug. Eine Familie bestehend aus einem Elternteil mit min. einem Kind unter 18 Jahren oder einem Jugendlichen bis 25 Jahren im Kindergeldbezug. Eine Familie bestehend aus einer eheähnlichen Gemeinschaft in der beide Elternteile und min. ein Kind unter 18 Jahren oder einem Jugendlichen bis 25 Jahren im Kindergeldbezug im selben Haushalt leben.  Großeltern sind Eltern gleichgestellt. Wichtig ist hier, dass die Kinder nachweislich im selben Haushalt leben.



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